Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist gesetzlich im Arbeitsschutz verankert (vgl. §5 ArbSchG, Ziffer 6) und dient der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung von Arbeit (GDA, 2017). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit, Motivation, Kommunikation und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Nachweislich trägt sie zu einer Verbesserung des Betriebsklimas und zu einer Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Die RELIEF by Scheelen® Gefährdungsbeurteilung ist ein Gesundheitsscreening für ein gesamtes Unternehmen. Dieses diagnostische Überblicks- und Orientierungsverfahren ermittelt, welche psychischen Belastungsfaktoren, aber auch welche positiven Bedingungen in welchem Tätigkeitsfeld oder welcher Arbeitsfamilie vorherrschen.
Sie empfiehlt auf Basis dessen konkrete Maßnahmen zur Steuerung. Die Berichte werden mittels Ampelsystem präzise dargestellt, die positive Wirkung der gesetzten Maßnahmen ist somit messbar. RELIEF Gefährdungsbeurteilung baut auf RELIEF Individual auf, einem wissenschaftlich fundierten Online-Tool. Empfohlen von der Deutschen Gesellschaft für Stressprävention (DGfS).
Die Nutzung der 'Relief' by Scheelen® Instrumente unterstützen uns effizient darin, punktgenau die Stärken und Schwächen ihres Unternehmens im psychischen Gesundheitsbereich erfassen können, sowohl auf Ebenen der Organisation als auch der Person.
Anschließend coachen wir gefährdete Mitarbeiter und beheben organisationale Schwachstellen.
Die wispo Gesundheit versteht ein Unternehmen als interagierendes System und hilft dabei, in einen gewinnbringenden und integrativen Austausch innerhalb des Systems zu kommen. Deshalb arbeiten wir nicht an, sondern mit dem System mittels Fokusgruppen, Einzelcoachings, interaktiven Workshops, Beobachtungsinterviews und/oder Befragungen, um Verbesserungsziele zu gestalten und zu erreichen.
Und das gelingt uns schneller und günstiger als sie glauben !
Wir gestalten den Dienstleistungsvertrag nach Ihren Wünschen hinsichtlich, Laufzeit, Auftrag innerhalb ihrer PGB, Anzahl möglicher Termine pro Person /Gruppe/Abteilung, Reporting, Erfolgsevaluation und bei Bedarf eine Integration in ihr bestehendes Konzept des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.